- Pauli-Prinzip
- Pau|li-Prin|zip, Pau|li-Ver|bot [nach dem schweiz. Physiker W. Pauli (1900–1958)]; Syn.: Ausschließungsprinzip: quantenmechanisch herzuleitende Gesetzmäßigkeit, der zufolge in einem Atom niemals zwei oder mehr Elektronen in demselben Energiezustand existieren bzw. in allen 4 ↑ Quantenzahlen übereinstimmen können. Das P.-P. erklärt zusammen mit der ↑ Hund-Regel den Schalenaufbau der Elektronenhüllen der Atome (↑ Elektronenkonfiguration) im Periodensystem der Elemente.
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Pauli-Prinzip,paulisches Ausschließungsprinzip, Pauli-Verbot, von W. Pauli 1924 als Postulat aufgestelltes grundlegendes Prinzip, nach dem es nicht möglich ist, dass in einem Atom zwei oder mehr Elektronen in allen Quantenzahlen übereinstimmen. Allgemeiner formuliert besagt das Pauli-Prinzip, dass in einem beliebigen System identischer Fermionen ein Quantenzustand höchstens von einem dieser Fermionen besetzt sein kann. Eine unmittelbare Konsequenz hiervon ist die Fermi-Dirac-Statistik. Auf dem Pauli-Prinzip beruhen der Schalenbau der Elektronenhüllen der Atome und damit die Struktur des Periodensystems der chemischen Elemente sowie das Schalenmodell in der Kernphysik. In einer modellunabhängigen Beschreibung, die auf den Symmetrieeigenschaften der Wellenfunktionen beruht, mit denen die Fermionensysteme beschrieben werden, lautet das Pauli-Prinzip: Die Wellenfunktion für ein System identischer Fermionen ist antisymmetrisch, d. h., sie wechselt ihr Vorzeichen, wenn die Koordinaten zweier Teilchen (einschließlich der Spinkoordinaten) vertauscht werden.
Universal-Lexikon. 2012.